In Österreich gilt seit 1.1.2022 das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG). Dieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Sterbeverfügungen zum Nachweis eines dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschlusses zur Selbsttötung. Es legitimiert zum Kauf des letalen Präparates „Natrium-Pentobarbital“.

Im Dezember 2024 hat der Verfassungsgerichtshof das Gesetz unter die Lupe genommen und es im Großen und Ganzen für verfassungskonform erklärt. Ein Problem sah er in der Gültigkeitsfrist von einem Jahr und dem fehlenden Erneuerungsverfahren.

Nun hat die Bundesregierung einen Vorschlag für die Abänderung des StVfG vorgelegt. Die Begutachtung ist bis 24. Juni 2026 offen. Eine Stellungnahme kann eingebracht werden.

Entwurfstext Änderung StVfG

=> Entwurf Änderung StVfG samt Materialien

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes RIS (Link)


11.06.2026