Die gemäß einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs notwendig gewordene Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes wurde vom Justizausschuss des Öst. Parlaments durch die Regierungsfraktionen mehrheitlich gebilligt. Demnach sollen Sterbeverfügungen künftig einfacher erneuert werden können. Zudem wurden noch vereinzelte Abänderungen vorgenommen. Nach dem parlamentarischen Prozess erfolgt nun die Abstimmung im Nationalrat.

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Quelle:
Öst. Parlament, Parlamentskorrespondenz vom 30. Juni 2026 (Link)


30.06.2026