Im Laufe der letzten Jahre hat sich in verschiedenen Bereichen des Ärztegesetzes 1998 ein punktueller berufsrechtlicher Anpassungsbedarf gezeigt. Im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, enthält der gegenständliche Entwurf Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen. Insbesondere werden folgende Punkte behandelt:

– Anpassungen im Kammerrecht (Konsensquoren, Beschlüsse des Präsidiums);

– Klarstellung hinsichtlich Telemedizin;

– Berücksichtigung ergangener Judikatur (Erlöschen der Berufsberechtigung, Dokumentation);

– Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin.

 

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BGBl. I Nr. 65/2026

Parlamentarische Materialien


30.07.2026