Seit 1.1.2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz. Es regelt, wer Zugang zum tödlichen Präparat zur Umsetzung einer autonomen Selbsttötung hat. Das Prozedere mit zwei Ärzten und einem Juristen ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Eine aktuelle Abfrage beim Gesundheitsministerium hat ergeben, dass mit Stand 1. Juli 2025 bereits 719 Sterbeverfügungen errichtet und in Apotheken bereits 588 Präparate abgegeben wurden.
=> Sterbeverfügungsgesetz
=> Information zur Sterbeverfügung – Leitfaden für die Praxis
08.07.2025