Im Rahmen der Errichtung einer Sterbeverfügung sind zwei ärztliche Aufklärungen / Bestätigungen nötig. Die Ärztekammer hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein Formular entwickelt, welches den Ärzten, welche für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen, behilflich sein soll.
Quelle:
Ärztekammer NÖ, Beitrag zur Sterbeverfügung (Link)
Sterbeverfügungsgesetz (Link)
09.09.2024