Im Rahmen der Errichtung einer Sterbeverfügung sind zwei ärztliche Aufklärungen / Bestätigungen nötig. Die Ärztekammer hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein Formular entwickelt, welches den Ärzten, welche für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen, behilflich sein soll.

Muster Aufklärungsformular

Quelle:
Ärztekammer NÖ, Beitrag zur Sterbeverfügung (Link)
Sterbeverfügungsgesetz (Link)


09.09.2024