Mit 28. März 2023 endete die parlamentarische Begutachtung des Gesetzes, mit dem die Pflegelehre eingeführt werden soll. Mit der Einführung einer dualen Berufsausbildung gemäß Berufsausbildungsgesetz sollen die Möglichkeiten zum Erwerb eines Abschlusses zur Pflegeassistenz oder zur Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht, ergänzend zu den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten, strukturell und inhaltlich erweitert werden. Es wurden 33 Stellungnahmen eingebracht.

Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

» Link zur Gesetzwerdung

Quelle:
Öst. Parlament (Link)


28.03.2023