Als Whistleblowing ereignen sich international nun schon seit Jahrzehnten – zum Teil prominente und in
Medien stark vertretene – Fälle, in denen es Menschen mit Insiderwissen gelingt, Rechtsverletzungen mit
beträchtlichem Schaden für die Allgemeinheit aufzudecken und durch ihr Aufdecken weiteren Schaden zu
verhindern. Whistleblower:innen sind Personen, die aus ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Praktiken
wie Betrug, Korruption, Gesundheits-, Umweltgefährdungen erlangt haben und diese Informationen
weitergeben.
Bereits Ende 2019 ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten eine Umsetzungsfrist in nationales Recht. Österreich ist diesbezüglich seit Dezember 2021 säumig.
Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, der in Österreich diese EU-Richtlinie umsetzen soll. Die Begutachtung ist bis 15. Juli 2022 offen. Stellungnahmen können eingebracht werden. Dieses neue Gesetz wird auch im Gesundheitswesen Bedeutung erlangen.
Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
04.06.2022